OFFROADFREUNDE  E.V.
 

 

 

 




Änderung der Mitgliedschaft  (ab/zum 01.01.2025)




 

Haftungsausschluss und Einverständniserklärung

Die TeilnehmerInnen beteiligen sich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung, auch die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein weiterer Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Nutzer verzichten mit ihrer Unterschrift auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Geländenutzung entstehen, und zwar gegen
• Offroad Freunde e.V.- Veranstalter
• die eingesetzten Helfer und den Veranstaltungsleiter/Sportleiter
• die Geländeinhaber bzw - betreiber
• und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung oder der Geländenutzung in Verbindung stehen. 

 

Die Veranstaltung und die Geländenutzung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung und der Geländenutzung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr. Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und versichert sein oder eine Sportgeräte Versicherung haben. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus Vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 

  • Ich bin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, fahrtüchtig und habe keine Medikamente oder Alkohol eingenommen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. 
  • Die vom Anweisungspersonal gegebenen Anweisungen werden von mir befolgt. Bei Zuwiderhandeln kann ich jederzeit von der Veranstaltung und Geländenutzung ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 
  • Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung sind zulässig und können vom Veranstalter oder einer beauftragten Person gemacht und für Vermarktungszwecke (z.B. Berichte, Homepage) des Veranstalters genutzt werden. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, teile ich dies gesondert mit. 
  • Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter Informationen über weitere Veranstaltungen an mich schickt. Ein Widerruf ist jederzeit formlos oder per Mail an „ info@offroadfreunde-ev.de “ möglich. 
  • Mir ist bewusst, dass meine Rechnungsdaten (10 Jahre Aufbewahrungspflicht), die eMail Adresse und evtl. die Telefonnummer vom Veranstalter gespeichert werden. Sie dienen ausschließlich der direkten Kontaktaufnahme mit mir persönlich und werden nicht verarbeitet oder an Dritte weiter gegeben. 
  • Bei Teilnehmerfahrzeugen – oder extra für die Veranstaltung angemieteten – übernimmt der Teilnehmende die Haftung . 
  • Hiermit bestätige ich ausdrücklich die Anerkennung des Haftungsschlusses.


Umwelt:

  • - Aller Müll muss wieder mitgenommen werden!
  • Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher!
  • Den Müll der Anderen bitte auch aufsammeln!
  • Motoren nicht unbegründet laufen lassen!

Sicherheit:

  • Auf dem gesamten Gelände darf nur auf Sicht und mit Schrittempo gefahren werden.
  • Das vorschriftsmäßige Anlegen von Sicherheitsgurten ist Pflicht.

Bergen von Fahrzeugen:

  • Das Berge-/Windenseil nur an die dafür vorgesehenen Befestigungspunkte anbringen.
  • Es darf nur ausreichend dimensionierter Bergegurt verwendet werden. 
  • Niemand außer den zur Bergung notwendigen Personen darf sich im Bereich des Berge-/Windenseils oder zwischen den Fahrzeugen aufhalten!
  • Für alle anderen gilt: Der ABSTAND muss so groß sein, oder die Position so gewählt werden, dass einen das Seil beim Reißen nicht erreichen kann. 
  • Das Berge- /Windenseil muss, bevor Spannung darauf gegeben wird, mit einem z.B. Bergegurt  oder vergleichbaren Gegenstand mittig beschwert werden. 
  • Ein Nichtbeachten dieser Mindestvorschriften, führt zum sofortigen ABBRUCH des Bergevorganges!

Diese Ausführung zum Haftungsausschluss, Umwelt und Sicherheit erkenne ich an für sämtliche  Events und Veranstaltungen des Vereins bis zum Widerruf von mir.



 

Reglung für Offroadfahrzeuge - Hausordnung

 

ATV /Quad /Geländewagen / UTV /Side By Side/ LKW

 

 

  • ATV und Quad dürfen nur das Gelände Befahren mit: Helm und Wimpel in Signalfarbe und muss eine höhe von 2 m vom Boden haben
  • Das Licht ist anzuschalten
  • Musik ist nur in Zimmerlautstärke erlaubt und ist ab 22Uhr abzuschalten
  • Nachtfahrverbot: ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang ist es verboten das Gelände zu Befahren
  • Lagerfeuer ist nur auf den Feuerplatz des Zeltplatzes erlaubt
  • Verhalten Sie sich so, dass Sie keinen anderen gefährden oder schädigen!
  • Fahren Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss!
  • Legen Sie vorhandene Sicherheitsgurte an! Tragen Sie Schutzhelm und Schutzkleidung!
  • Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt im Offroad Gelände!
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit und Ihre Fahrweise an Ihr Können und an die Gelände- und Witterungsverhältnisse an Maximal 20km
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen!
  • Vergewissern Sie sich vor dem Befahren über die Streckenbeschaffenheit!
  • Erkunden Sie vor dem Durchfahren von Wasserhindernissen die Wassertiefe!
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Kanten und Abhängen, insbesondere wenn sich unterhalb anderer Fahrzeuge oder Personen befinden!
  • Benutzen Sie nur ein betriebssicheres Fahrzeug! Das Gelände darf nur mit einer Kfz-Versicherung, oder einer Motorsportversicherung befahren werden!
  • Verwenden Sie nur einwandfreie und geeignete Bergemittel und Ankerpunkte. Achten Sie beim Bergen von Fahrzeugen darauf, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten
  • Jugendliche dürfen das Gelände nur mit Beaufsichtigung eines Erwachsenen ( Erziehungsberechtigten/Aufsicht) befahren. Und nur in übersichtlichem Gelände.
  • Die Aufsicht/ Eltern/ Erziehungsberechtigte übernehmen die Haftung - Der Verein übernimmt keinerlei Haftung!

Wer sich nicht an die Regeln haltet wird vom Platz verwiesen, eine Erstattung des Bezahlten eintritt wird nicht erstattet.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG KEINE VERSICHERUNG DURCH DEN BETREIBER!
Der Betreiber unterhält keine Versicherung, die das mit der Nutzung des Offroadparks verbundene Risiko der Kunden und Nutzer (z.B. Körperschäden, Schäden am Fahrzeug) abdecken würde!


HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Ansprüche des Nutzers auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der Nutzung des Offroadparks sind ausgeschlossen!

 

Offroadfreunde e.V  - Stand Oktober 2024

Vereinsbekleidung zum Bestellen 




Beschreibung Bekleidung